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Vertretung Bestellungen Darknet

Das Darknet hat den Drogenmarkt revolutioniert. Vom Wohnzimmer aus können illegale Substanzen zu günstigen Preisen und häufig guter Qualität nach Haus bestellt werden. Die Strafverfolgungsbehörden schenken daher diesem Phänomen zunehmend Bedeutung.

Mitunter gehen Staatsanwaltschaften und Gerichte von einem durchschnittlich höheren Reinheitsgehalt aus als dies gewöhnlich der Fall ist. Zwar finden sich in Sicherstellungen regelmäßig illegale Drogen mit hohem Reinheitsgehalt, jedoch kann laut Drugchecking des Vereins CheckIt! (Suchthilfe Wien) nicht bestätigt werden, dass Drogen aus Darknet generell eine bessere Qualität aufweisen.

Es empfiehlt sich daher den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Reinheitsgehalt zu prüfen. Es gelingt mir regelmäßig mit Drugcheckit-Analysen den häufig sehr hoch angenommenen Reinheitsgehalt zu widerlegen.

Achtung Drogenhandel

Darknetbestellungen erfolgen in der Regel aus dem Ausland. Die Besonderheit liegt darin, dass bei Einfuhr von Suchtmitteln bei Überschreiten der Grenzmenge auch dann wegen Drogenhandel ermittelt wird, wenn die Substanzen ausschließlich zum persönlichen Bedarf bestimmt waren.

Zu beachten ist, dass der Konsument bei Überschreitung der Grenzmenge ein Verfahren wegen Drogenhandels zu erwarten hat. Gerade bei Bestellungen von Amphetamin (Grenzmenge 10g) wird die Grenzmenge häufig aufgrund der günstigen Preise und Angebote überschritten.

 

Gemeinschaftsbestellungen

Häufig bestellen mehrere Personen gemeinsam im Darknet. Es ist dabei zu beachten, dass wenn mehrere Personen gemeinsam im Darknet bestellen, häufig auch jeder Einzelne für die Gesamtmenge verantwortlich ist.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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Bedeutung der Grenzmenge

Die Grenzmenge ist im Suchtmittelrecht von entscheidender Bedeutung, ob ein Verfahren zur Einstellung gelangt oder sich Betroffene wegen (vorbereitendem) Drogenhandel zu verantworten haben.

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