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Löschung von Daten

Im Zuge von polizeilichen Ermittlungen kommt es häufig zur Speicherung von persönlichen Daten im Zuge der Durchführung einer Erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Verwendung solch sensibler Daten ist nur in bestimmten Fällen zulässig.

Es ist in einem ersten Schritt meine Aufgabe durch eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage diese Ungewissheit zu beseitigen. Meist lässt sich bereits nach einem Gespräch und Vornahme der Akteneinsicht der mögliche Verfahrensausgang abschätzen.

Ich prüfe für sie die Zulässigkeit der Datenanwendung und beantrage die Löschung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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