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Führerscheinrecht

Führerscheinrechtliche Verfahren sind ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Aufgrund der langjährigen, österreichweiten Erfahrung in diesem Bereich ist es uns möglich, Führerscheinangelegenheiten rasch und kompetent beurteilen zu können.

Aufklärung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Wir klären nach Vorliegen einer Akteneinsicht über die rechtlichen Möglichkeiten auf. Sollte das Vorgehen der Führerscheinbehörden nicht den Gesetzen oder der Rechtsprechung entsprechen, vertreten wir vor den Landesverwaltungsgerichten österreichweit.

Es ist uns nach vorheriger Aktübermittlung möglich Klienten in ganz Österreich zu betreuen. Aufgrund unserer Expertise können wir die rechtlichen Möglichkeiten und Behördenpraktiken rasch und exakt beurteilen und beraten Klienten aus sämtlichen Bundesländern auch telefonisch.

Wir beraten und vertreten bei

  • Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung
  • Überprüfung der gesundheitlichen Eignung
  • Bekämpfung von Auflagen und Befristungen
  • Bekämpfung von Harntests und Haaranalysen
  • Streichung von Codes im Führerschein
  • Entzug der Lenkberechtigung wegen Alkohol und/oder Drogen
  • Entzug der Lenkberechtigung wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung
  • Führerscheinentzüge im Ausland
  • Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

Aufforderung amtsärztliche Untersuchung

Eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung ist häufig nach Alkohol- oder Suchtmitteldelikten der Fall. Daneben können auch psychische oder physische Erkrankungen zu einer Vorladung bei der Führerscheinbehörde führen. Als Anwalt rate ich dazu Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob die Vorladung zu Recht erfolgt.

Entzug der Lenkberechtigung

Der Entzug des Führerscheins kann mehrere Gründe haben. Meist wird dem Betroffenen eine Alkoholfahrt oder eine Fahrt unter dem Einfluss von Suchtmitteln vorgeworfen. Während der Alkomat klare Ergebnisse liefert, existiert bei Suchtmitteln kein Grenzwert. Es entscheidet der Amtsarzt und das Blutergebnis. Wenn kein zeitnaher Konsum gegeben ist, dann ist dringend das Blutgutachten einzusehen. Gerade bei Cannabis oder Kokain sind häufig nur Abbauprodukte nachweisbar. Ein Entzug des Führerscheins ist in diesen Fällen unzulässig.

Häufig müssen Betroffene Gutachten vorlegen, wie eine verkehrspsychologische Stellungnahme und/oder eine psychiatrisch fachärztliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen empfehlen häufig standardmäßig Befristungen und regelmäßige Harn- oder Haaranalysen, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Manche VPU-Institute begutachten negativ bis der Betroffene über eine längeren Zeitraum die Abstinenz nachgewiesen hat.

Ich begleite Sie durch das Verfahren und empfehle Fachärzte und Verkehrspsychologen, damit Sie möglichst rasch wieder im Besitz Ihres Führerscheins sind.

Folgende Faktoren sind in der Regel Ausgangspunkt für ein Führerscheinverfahren

Strafrechtliche Anzeige oder Verurteilung

Angaben zu einem regelmäßigen Konsum von Suchtmitteln und/oder Alkohol führt in der Regel zu einem Verfahren vor der Führerscheinbehörde. Meist werden die Betroffenen in Folge zu Psychiatern und/oder Verkehrspsychologen  zugewiesen. Eine Befristung der Lenkberechtigung mit der Auflage von regelmäßigen Harnkontrollen oder Haaranalysen ist häufig die Folge.

Ein weiterer Grund für ein Führerscheinverfahren ist die Annahme der mangelnden Verkehrszuverlässigkeit wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung, etwa wegen einer schweren Körperverletzung, Handel mit Suchtmitteln, Sexualdelikten etc. Erfahren die Führerscheinbehörden von einer solchen Verurteilung, wird die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens drei Monaten entzogen.

Befristung und Einschränkung der Lenkberechtigung

In der Regel ist die Annahme der Führerscheinbehörde, dass nur mehr eine eingeschränkte gesundheitliche Eignung gegeben ist der Grund für eine Befristung mit Auflagen. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Bluthochdruck über Diabetis bis hin zu Kontrollen der Leberwerte im Zusammenhang mit Alkoholdelikten. Die Regeln unter welchen Voraussetzungen eine Befristung mit Auflagen zulässig ist, sind durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung mittlerweile klar geregelt. So eine Befristung ist nur dann zulässig, wenn eine Erkrankung festgestellt wurde bei der ihrer Natur nach mit einer Verschlechterung zu rechnen ist.

Begleitende Verfahren (Entzug Reisepass, Gewerbeberechtigung, Erkennungsdienstliche Behandlung)

Häufig sind mit einem Strafverfahren begleitende Sanktionen verbunden. Regelmäßig werden etwa bereits im Rahmen von polizeilichen Einvernahmen Betroffene erkennungsdienstlich behandelt. Die Zulässigkeit der Datenverwendung ist in diesem Bereich gesetzlich geregelt.

Eine strafgerichtliche Verurteilung kann auch zum Entzug des Reisepasses und/oder der Gewerbeberechtigung führen.

Wir prüfen in genannten Fällen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Vorgehen gegeben sind und beraten über die rechtlichen Möglichkeiten.

Haaranalyse (Exkurs)

Die Haaranalyse wird vor allem in Oberösterreich und zum Teil im Burgendland bei Alkohol- und Drogendelikten angeordnet. Die Behördenpraxis weicht von anderen Bundesländern ab.

Während Harntests die Regel darstellen, legen die Behörden in Oberösterreich nahezu ausschließlich Haaranalysen auf. In Wien basiert die Anordnung einer Haaranalyse auf freiwilliger Basis.

Die Anordnung einer Haaranalyse ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Reduktion der Entzugsdauer

Wird Betroffenen der Führerschein bereits zum wiederholten Male entzogen, wirkt sich dieser Umstand in der Verlängerung der Entzugsdauer aus. Die Führerscheinbehörde haben in den meisten Fällen jedoch einen Ermessensspielraum. Gerne vertrete ich sie, wenn es darum geht die Entzugsdauer zu verkürzen.

CBD im Straßenverkehr

Der Konsum von CBD führt in der Regel nicht dazu, dass sich aktive Wirkstoffe von THC im Blut befinden. Das Lenken eines Kfz ist aus führerscheinrechtlicher Sicht nach der Einnahme von CBD daher unbedenklich. Nur bei täglichem Konsum und Einnahme unmittelbar vor Fahrtantritt ist es denkbar, dass auch aktive Wirkstoffe im Blut nachgewiesen werden können.

Es gibt bislang nur eine Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die CBD, wonach das Verwaltungsstrafverfahren nach dem Konsum von CBD eingestellt wurde. Gerne berate und vertrete ich sie in solchen Angelegenheiten.

Dronabinol/Substitution

Die verordnete Medikation von suchtmittelhaltigen Arzneien bedeutet nicht, dass Betroffenen der Führerschein entzogen wird. Nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme ist Betroffenen der Führerschein zu belassen. Eine Befristung ist jedoch in der Regel die Folge. Ich berate und vertrete sie in rechtlichen Angelegenheiten und vermittle sie diesbezüglich an spezialisierte Fachärzte.

Antrag auf Alkolock (Wegfahrsperre)

Bei Alkoholdelikten von über 1,2 Promille (Entzugsdauer mindestens 4 Monate) können Betroffene für die Klassen B und BE die Teilnahme am „Alternativen Bewährungssystem“ (ABS) beantragen. Nach der Hälfte der Entzugsdauer ist der Einstieg in das Alkolock-Programm bereits möglich. Gerne berate und vertrete ich sie in solchen Angelegenheiten.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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