Wozu braucht man einen Anwalt?
Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.
Ab wann braucht man einen Anwalt?
Bei Inhaftierungen und ab einer drei Jahre übersteigenden Stafdrohung muss der Beschuldigte durch einen Anwalt vertreten sein. Die Vertretung durch einen Anwalt ist jedoch erst ab diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschrieben. Die polizeiliche Einvernahme kann auch ohne Anwalt stattfinden, wenn der Beschuldigte/Verdächtige darauf verzichtet.
Machen Sie keine übereilte Aussage!
Gerade in Suchtmittelverfahren geht es in erster Linie um Mengen, Zeiträume, mögliche Abnehmer und sichergestelltes Beweismaterial. Beschuldigte werden häufig von der Polizei mit Aussagen konfrontiert und neigen dazu mitunter überhastete und unüberlegte Aussagen zu tätigen, um möglichst rasch die Vernehmungssituation zu Ende zu bringen.
Bereits bei polizeilichen Einvernahmen hat man das Recht einen Anwalt beizuziehen. Erst nach Vornahme der Akteneinsicht, Kenntnis der Vorwürfe und des Verfahrensstandes und ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Anwalt ist es ratsam eine Aussage zu tätigen.
Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel
Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.
Es ist daher ratsam, bereits so früh als möglich einen Rechtsanwalt als Verteidiger beizuziehen.
So arbeiten wir
Unsere Kanzlei setzt auf die umfassende Betreuung unserer Klienten. Neben der juristischen Beratung und Vertretung, konzentrieren wir uns in gleichem Ausmaß auf die persönliche Komponente.