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Allgemeines Strafrecht

In der Praxis kann es rasch passieren, dass man als Beschuldigter von der Polizei oder in Folge vor den Gerichten einvernommen wird. Schon ein Verkehrsunfall mit Personenschaden reicht aus, um sich mit einem Strafverfahren konfrontiert zu sehen.

Die Auseinandersetzung mit den Behörden ist für die Betroffenen in der Regel äußerst belastend. Als Anwalt ist es uns ein Anliegen in einem ersten Schritt beruhigend einzuwirken und über die Sach- und Rechtslage sowie den Gang des Verfahrens aufzuklären.

Polizeiliche Einvernahme und was  zu beachten ist

Wir begleiten, beraten und vertreten Sie in allen Lagen des Verfahrens. Von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung. Soweit erforderlich, vertreten wir auch im Rechtsmittelverfahren durch die jeweils zuständigen Instanzen.

Die polizeiliche Einvernahme ist in der Regel von großer Bedeutung. Es ist daher ratsam, erst nach Vorliegen einer vollständigen Akteneinsicht eine Aussage zu tätigen.

Als Beschuldigter ist es ratsam vorerst vom Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch zu machen und erst nach Konsultation eines Anwalts sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Durch die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts verschlechtern Sie nicht ihre Situation. Im Gegenteil, Sie nehmen sich vielmehr nur die erforderliche Zeit, um sich überlegt und gut informiert zum Vorwurf zu einem späteren Zeitpunkt zu äußern.

Auch wenn eine Aussage in einer Stresssituation unterschrieben wird, ist diese im Verfahren als Beweismittel gültig. Der ersten Aussage wird von den Gerichten der größte Wahrheitsgehalt beigemessen. Nachträglich kann man seine Aussage daher nur in engen Grenzen ändern.

Jugendstrafsachen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In strafrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir größte Rücksicht auf die emotionale Belastung die vor allem für Eltern in diesem Zusammenhang gegeben ist.

Wir setzen auf eine umfassende Betreuung und agieren zielgerichtet, um die Rechte der Betroffenen bestmöglich zu wahren. Bereits durch eine umfassende Aufklärung über die Sach- und Rechtslage lassen sich viele Ängste bereits im Vorfeld nehmen.

Bei Bedarf, leiten wir an soziale Betreuungseinrichtungen weiter, die sich gemeinsam mit uns um sämtliche Problemlagen kümmern.

Waffenrecht

Ein Waffenverbot ist häufig die Folge eines Strafverfahrens. Selbst ein Freispruch hindert die Behörden nicht ein Waffenverbot auszusprechen. Die Verhängung eines Waffenverbots zieht die Speicherung der Daten nach sich und ist hinderlich in mehreren Verfahrensbereichen wie etwa im Staatsbürgerschaftsverfahren. Selbst wenn der Betroffene nicht vor hat eine Waffe zu führen, ist das Verbot bei Amtshandlungen ersichtlich. Häufig werden waffenpsychologische Gutachten von der Behörde oder den Gerichten gefordert.

Ich vertrete in allen Lagen des Verfahrens und bekämpfe die Verhängung eines Waffenverbots bzw. stelle ich Anträge auf Aufhebung. Zudem bin ich vernetzt mit Gutachtern in diesem Bereich.

Wozu braucht man einen Anwalt?

Eine unterschriebene Aussage ist ein entscheidendes Beweismittel. Weicht der Beschuldigte später von der getätigten Aussage ab, wird ihm in der Regel kein Glauben mehr geschenkt.

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